Recht
Telemediengesetz
Wer sich im Internet präsentiert, muss das Telemediengesetz
(TMG) beachtet.
Es enthält unter anderen folgende Regelungen:
- zum Impressum für Telemediendienste
- zur Bekämpfung von Spam (Verbot einer Verschleierung und Verheimlichung von Absender und Inhalt bei Werbe-E-Mails)
- zur Haftung von Dienstbetreibern für gesetzwidrige Inhalte in Telemediendiensten
- zum Datenschutz beim Betrieb von Telemediendiensten und zur Herausgabe von Daten
- zum Providerprivileg
Namen als Domains
- Marken (in Domains)
- Bei der Wahl des Domainnamens (Denic) unbedingt Markenrecht beachten.
- Auch bei Suchbegriffen
- Markenrecht bricht Namensrecht
- Wenn sie wie eine Marke heißen, kann man ihnen eine Domain streitig machen.
- Namesrecht (Städte, Regionen, Personen, ...)
- Auch viele Städte und Regionen klagen ihre Namen ein
- hängt aber auch von der TLD ab
- Gattungsrecht (keine Monopolisierung)
- radfahren.de darf nicht von einer Firma zum Monopol missbraucht werden
- Allgemein: Namen von Firmen und bekannten Personen (vor allem Personen der
Zeitgeschichte), Markennamen von Produkten und Dienstleistungen,
Unternehmenskennzeichen, Werktiteln (Zeitschriften, Rundfunk- und
Fernsehsendungen, Filme) und geographische Herkunftsangaben
Urheber- und Leistungsschutzrechte
- Urheberrecht und Leistungsschutzrecht
- International sehr unterschiedlich
- Beispiel: Eiffelturm bei Nacht (Beleuchtung)
- Deutschland: Panoramafreiheit
- Schutzlandprinzip
- © und ℗
nicht obligatorisch
- geschützt: Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, Computerprogramme,
Datenbanken, Fotos, Bild- und Tonträger, Musik (Komposition und Interpretation),
Filme (inclusive Leistungen der Darsteller und Produzenten), Werke der Baukunst,
Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art, wie Zeichnungen, Pläne,
Karten, Skizzen, Tabellen und plastische Darstellungen
- aber: schöpferisches, neues Werk
- Lizenzen und Kennzeichungen
(Verwertungsrechte)
- Privatkopie
nicht veröffentlichen!
- Ausnahmen:
- Schulen
- Freie Benutzung fremder Ideen
- Freies Quellenmaterial (Schutzrecht abgelaufen / aber neue Rechte!)
- Schaffenshöhe fehlt
- Amtliche Werke
- Geschütztes, aber freigegebenes Quellenmaterial
- Zitatrecht
- Linking (aber deep links, framing, meta tags)
Verantwortlichkeit für Inhalte
- § 5 TDG
- keine geschützten, fremden Werke
- Strafbestimmungen über Volksverhetzung, Anleitung zu Straftaten, Kinder-, Gewalt- und Tierpornographie
- Beihilfe zur illegalen Verbreitung
- Haftungsausschluß
(Disclaimer) nur teilweise wirksam
- Informationspflichten (Impressum)
Legale Inhalte
Abmahnungen
- Impressumspflicht
- Verwendung fremder Texte oder Bilder
- Verlinkung externer Seiten (Deep-Links!)
- Domainregistrierung
- Datenschutz
- Äußerungen von Nutzern
- Online-Shops
- Preisangaben (Mehrwertsteuer, Versandkosten, Grundpreise, Gegenüberstellung von Preisen, evtl. Preisbindung)
- Angabe von Lieferzeiten
- Widerrufsbelehrung
- Gewährleistung, Mängelhaftung, Garantie
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Markenrecht
- Wettbewerbsrecht
- Verpackungsverordnung
Zusammenfassung
- Achten sie unbedingt auf rechtliche Rahmenbedingungen.
- Konsultieren sie im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt.